Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl kann Tonbänder zur Aufzeichnung seiner Interviews gemäß § 667 BGB herausverlangenveröffentlicht am 5. November 2015
BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 206/14
§ 667 BGB, § 950 BGBDer BGH hat entschieden, dass allein durch das Bespielen eines Tonbandes keine neue Sache gemäß § 950 BGB im Wege der „Verarbeitung“ hergestellt wird; allerdings könne unabhängig von der Frage, wem das Eigentum an dem Tonband zustehe, die Herausgabe gemäß § 667 BGB verlangt werden, wenn die Tonbänder zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber erstellt wurden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Von einem Ghostwriter gefertigte Tonbänder stehen im Eigentum des Auftraggebers, wenn ausschließlich dieser darauf zu hören istveröffentlicht am 20. Oktober 2014
OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014, Az. 6 U 20/14 – nicht rechtskräftig
§ 985 BGB, § 950 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass Tonbandaufzeichnungen, die von einem Ghostwriter zum Zwecke der Fertigung von Memoiren seines Auftraggebers gefertigt wurden, an den Auftraggeber (ehemaliger Bundeskanzler) auf dessen Verlangen herauszugeben sind. Der Auftraggeber habe einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch, da er Eigentümer der Bänder sei, auch wenn diese sich nie in seinem Besitz befunden hätten. Er sei als Hersteller der Bänder – auf denen ausschließlich seine Stimme zu hören ist – anzusehen, was den Eigentumserwerb begründe. Urheberrechtliche Ansprüche seien daher nicht zu prüfen gewesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde seitens des Beklagten eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung: