Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hagen: Nachbauten von Tonerkartuschen dürfen nur mit entsprechendem Hinweis vertrieben werdenveröffentlicht am 5. Dezember 2012
LG Hagen, Beschluss vom 25.10.2012, Az. 22 O 113/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 1 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 2 UWGDas LG Hagen hat entschieden, dass der Vertrieb von nachgebauten Tonerkartuschen für Drucker irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um Originalkartuschen handelt. Bei der bloßen Angabe der Artikelbezeichnung ohne Erläuterungen (z.B. „Mehrwegtoner f. HP Laserjet P 2050 Series P 2055″) handele es sich um eine Irreführung durch Unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung: