Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zum gewerblichen Verkauf von Bootlegs bei eBayveröffentlicht am 14. Januar 2015
LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2014, Az. 310 O 394/14
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 104a UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Verkauf von sog. Bootlegs (nicht autorisierte Tonaufzeichnungen, zumeist von Konzerten) bei eBay als gewerblich einzustufen ist, wenn der Verkäufer 499 Bewertungen innerhalb der vergangenen 12 Monate erhalten hat, wobei überwiegend Tonträger verkauft wurden. Eine Reduzierung des Streitwerts gemäß § 104a UrhG komme daher nicht in Betracht. Für die Unterlassung des Vertriebs eines bestimmten Tonträgers wurde demgemäß ein Streitwert in Höhe von 15.000,00 EUR angesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Ein sog. P-Vermerk begründet keine Vermutung, dass der Genannte Hersteller eines damit versehenen Tonträgers istveröffentlicht am 2. August 2013
BGH, Urteil vom 28.11.2002, Az. I ZR 168/00
§ 10 Abs. 1 und 2 UrhG, § 85 Abs. 1 UrhG, § 98 Abs. 1 UrhG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass der so genannte P-Vermerk (P im Kreis) auf einem Tonträger nach deutschem Recht keine Vermutung der Herstellerschaft begründet. Grund ist, dass auch nach den Vorschriften des Art. 11 des Rom-Abkommens über die Anbringung des P-Vermerks nicht sichergestellt sei, dass das in dem P-Vermerk genannte Unternehmen tatsächlich Inhaber des Tonträgerherstellerrechts sei. Das im P-Vermerk genannte Unternehmen könne vielmehr auch Inhaber einer ausschließlichen Lizenz sein, ohne dass dies aus dem Vermerk selbst ersichtlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Tonträger, die in einer Zahnarztpraxis ohne Wunsch der Patienten abgespielt werden, werden nicht „öffentlich“ wiedergegebenveröffentlicht am 20. März 2012
EuGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. C-135/10
Art. 8 Abs. 2 EU-RL 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100 vornimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Online-Videorecordernveröffentlicht am 23. August 2009
BGH, Urteile vom 22.04.2009 , Az. I ZR 175/07, Az. I ZR 215/06 und Az. I ZR 216/06
§§ 20, 87 Abs. 1 UrhGDer BGH hat in diesen drei nahezu inhaltsgleichen Verfahren Gelegenheit, sich mit Urheberrechtsverstößen von sog. virtuellen, Online- oder Personal Videorecordern (PVR) im Internet zu befassen. Der virtuelle Videorecorder besteht aus einem Speicherplatz und Software auf einem Server, die zusammen entgeltlich zur Verfügung gestellt werden, um frei empfangbare Fernsehprogramme aufzuzeichnen und später von einem beliebigen Ort beliebig häufig anzusehen oder auf einen PC herunterladen zu können. In Hinblick darauf, ob die Betreiber der PVR eine Sendung auf Bild- oder Tonträgern aufgenommen hätten, wählte der BGH im Gegensatz zu der Vorinstanz eine rein technische Betrachtungsweise: Es komme darauf an, wer die Aufnahme initiiert habe. Insoweit sei von der Vorinstanz noch zu klären, ob der Betreiber die Aufnahme für den Nutzer anfertige oder der Nutzer den PVR ohne jegliches weiteres Zutun des Betreibers nutzen könne. Der BGH erkannte ferner, dass durch den Empfang der Sendungen und Vermittlung an die jeweiligen PVR seiner Nutzer, nach technischer Transformation, eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG vorliege. In Hinblick darauf, ob die Sendungen in transformierter Form der „Öffentlichkeit“ zugänglich gemacht worden sei, verwies der BGH die Verfahren zurück an die Vorinstanz, da der Kreis der Nutzer der PVR begrenzt gewesen sei, jedoch nicht festgestanden habe, wie groß die Menge der „begrenzten Nutzer“ gewesen sei und ein öffentliches Zugänglichmachen auch bei einem eingeschränkten Nutzerkreis möglich sei.