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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beteiligung an Tonträgererlösen nach beendeter Zusammenarbeitveröffentlicht am 13. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 14.10.2014, Az. 11 U 43/14
§ 8 UrhG, § 73 UrhG, § 80 UrhG; § 242 BGB
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bandmitglied nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Band trotz einer pauschalen Beteiligungsvereinbarung keinen Anspruch auf Anteile von Tonträgererlösen hat, an welchen das Mitglied selbst nicht mitgewirkt hat. Die Auszahlung der Erlöse sei auf die Tonträger zu beschränken, an denen das ehemalige Bandmitglied aktiv als Künstler Anteil gehabt habe. Zum Volltext der Entscheidung: