Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Geographische Daten aus einer topografischen Landkarte stellen urheberrechtlich geschützte unabhängige Elemente einer Datenbank darveröffentlicht am 12. November 2015
EuGH, Urteil vom 29.10.2015, Az. C‑490/14
Art. 1 Abs. 2 EU-RL 96/9/EGDer EuGH hat entschieden, dass geografische Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, nach ihrer Herauslösung einen hinreichenden Informationswert darstellen, um als „unabhängige Elemente“ einer „Datenbank“ gemäß Art. 1 Abs. 2 EU-RL 96/9/EG (hier) urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Zum Volltext der Entscheidung hier.