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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Juli 2005

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 23.06.2005, Az. I ZR 227/02
    § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass kartographisches Material (Stadtpläne etc), auch Vorstufen desselben, selbst dann urheberrechtlich schutzfähig sein können, wenn sie in der Gesamtkonzeption keine schöpferischen Züge aufweisen, etwa wenn ein einzelnes topographisches Kartenblatt nach einem vorbekannten Muster erarbeitet wird. Ist der Bearbeiter an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter gebunden (z.B. bei der Verdrängung oder Generalisierung) kann gleichwohl ein zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen verbleiben. Die rechtlichen Voraus- setzungen für eine schöpferische Eigentümlichkeit sind bei kartographischen Gestaltungen insoweit niedrig. (mehr …)

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