Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Wortmarke „Tourer“ mangels Unterscheidungskraft nicht für Fahrzeuge eintragungsfähigveröffentlicht am 10. Mai 2012
BPatG, Beschluss vom 21.03.2012, Az. 26 W (pat) 516/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Tourer“ nicht für Waren aus dem Bereich Fahrzeuge eintragungsfähig ist. Es fehle jegliche Unterscheidungskraft, da es sich um einen unmittelbar beschreibenden Hinweis auf den Bestimmungszweck des Sachgegenstandes handele, ohne die Möglichkeit, diesem Herkunftshinweise zu entnehmen. „Tour“ bedeute nach dem Duden u.a. „Abstecher, Ausfahrt, Ausflug, Ausflugsfahrt, Fahrt [ins Blaue/Grüne], Spazierfahrt, Streifzug, Vergnügungsfahrt, Wanderung“, so dass „Tourer“ die besondere Eignung von Fahrzeugen für Reisezwecke beschreibe. Zum Volltext der Entscheidung: