Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Tourismusabgabe („Bettensteuer“) muss bei Preisangaben eines Hotelbuchungsportals enthalten seinveröffentlicht am 28. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, Az. 6 U 172/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Köln hat entschieden, dass die von einigen Kommunen erhobene Tourismusabgabe, auch Bettensteuer oder Kulturförderabgabe genannt, Preisbestandteil eines im Internet zur Buchung angebotenen Hotelzimmers ist. Daher müsse der Betreiber eines Buchungsportals diese Abgabe bei Angabe des Endpreises einberechnen. Zum Volltext der Entscheidung: