Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Die Übertragung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einen anderen Träger (hier: von Papier auf Leinwand) unterfällt nicht der Erschöpfungveröffentlicht am 29. Januar 2015
EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-419/13
Art. 4 Richtlinie 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk, welches in seiner derzeitigen Verkörperung (Papierposter) zunächst der Erschöpfung unterfällt, nach der Übertragung auf einen anderen Träger (hier: chemischer Transfer auf eine Leinwand unter Zerstörung des Posters) eine neue Reproduktion darstellt und für das Inverkehrbringen somit erneut der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Die Erschöpfung gelte in einem solchen Fall nicht fort. Zum Volltext der Entscheidung: