Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Verkäufer haftet nicht auf Erfüllung bei Untergang der Ware auf dem Weg zum Verbraucherveröffentlicht am 29. August 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2011, Az. I-2 U 177/10
§§ 474 Abs. 2, 447 Abs. 1, 275 Abs. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer von der Verpflichtung der Lieferung einer Kaufsache frei werde, wenn diese auf dem Weg zum Verbraucher untergehe. Vorliegend seien die zu liefernden Goldmünzen auf dem Transportweg, vermutlich durch Diebstahl, abhanden gekommen. Der Käufer habe in diesem Fall keinen Anspruch auf Erfüllung, d.h. der Verkäufer muss nicht erneut die Kaufsache versenden. Die Vorschrift des § 474 Abs. 2 S. 2 BGB zum Verbrauchsgüterkauf bewirke lediglich, dass der Käufer bei Verlust der Kaufsache auf dem Transportweg von seiner Zahlungspflicht frei werde, jedoch nicht, dass der Verkäufer weiterhin zur Erfüllung verpflichtet bleibe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bonn: Das Widerrufsrecht darf nicht ohne Weiteres auf “Verbraucher im Sinne von § 13 BGB” beschränkt werdenveröffentlicht am 25. Februar 2011
LG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGBDas LG Bonn hat – wie bereits zuvor das LG Kiel – entschieden, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit „Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB gilt: … “ wettbewerbswidrig ist, ohne dass dies allerdings in der Beschlussverfügung näher begründet wurde. Auch wurden die Ausführungen zum Wertersatz beanstandet. Hier dürfte die Formulierung „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ gefehlt haben. Für insgesamt 11 Wettbewerbsverstöße wurde ein Streitwert von 30.000,00 EUR angenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Wird teures Paket ohne Wertdeklaration aufgegeben, haftet der einem Versender bei Verlust auf Grund seines Mitverschuldensveröffentlicht am 18. Februar 2010
BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az. I ZR 76/07
§ 254 BGBDer BGH hat entschieden, dass den Versender eines wertvollen Pakets bei Verlust desselben auf dem Transportweg in Form eines Mitverschuldens haftet, wenn er zuvor den Wert nicht angegeben hat. Sei dem Transporteur bekannt, welch hoher Schaden bei Verlust oder Beschädigung drohe, habe er die Möglichkeit, entsprechend höhere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen oder die Beförderung abzulehnen. Wenn der Versender trotzdem die Wertangabe unterlasse, obwohl er davon ausgehen müsse, dass bei entsprechender Deklarierung eine sorgfältigere Behandlung stattfinde, um dann bei Verlust den vollen Schadensersatz zu verlangen, der setze sich in einen Selbstwiderspruch, der gemäß § 254 BGB auch beachtlich sei. Die genaue Mitverschuldensquote sei hinsichtlich des konkreten Einzelfalls festzusetzen. Es könne jedoch durchaus ein Mitverschuldensanteil von mehr als 50% bis hin zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung in Betracht kommen.
- BGH: Krankentransporte nur mit Genehmigung / Verstoß gegen RettG NRW ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 5. August 2009
BGH, Urteil vom 15.01.2009, Az. I ZR 141/06
§ 2 Abs. 1 Nr. 1, §§ 3, 4 Nr. 11; §§ 1 Abs. 2 Nr. 5, 2 Abs. 2, § 18 RettG (NRW)Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmen, dass sich innerhalb von Nordrhein-Westfalen in der Durchführung von Krankentransporten verdingen wolle, zwar einer Genehmigung nach dem RettG (NRW) benötige, ein Verstoß dagegen allerdings bagatellhaft (UWG 2004) bzw. unerheblich (UWG 2008) sei, wenn eine solche Erlaubnis in einem anderen Bundesland (hier: Bayern) bestehe und diese inhaltlich vergleichbar sei. (mehr …)
- Onlinehandel: Das Angebot „kostenfreie Auslieferung“ ist DER Einkaufsmagnet für Verbraucherveröffentlicht am 11. November 2008
Einer amerikanischen Studie von www.shop.org zufolge ist „einer der wichtigsten Punkte im Online-Handel für die Verbraucher … der kostenfreie Versand … . 90% der Kunden lockt der gebührenfreie Versand bei Internetbestellungen, und sie kaufen deshalb im Internet ein. 73% werden von den Rabatten angezogen und 50% von der Produktauswahl.“ berichtet onlinemarktplatz.de (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie).