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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. September 2015

    LG München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass auch in einem Onlinemagazin mit redaktionellem Inhalt klar und deutlich darauf hingewiesen werden muss, wenn (verlinkte) Inhalte Werbung im Rechtssinne darstellen. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Internetportals zu Gesundheitsfragen in einem redaktionellen Artikel auf Werbung eines Dritten verlinkt, ohne den Link selbst ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Vielmehr hatte der Betreiber den sog. „Anleser“ lediglich als „sponsored“ bezeichnet, was der Kammer zur Abgrenzung nicht ausreichte.

  • veröffentlicht am 1. April 2014

    LG Aurich, Urteil vom 12.02.2014, Az. 6 O 17/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Aurich hat einem Bezirksschornsteinfegermeister untersagt, unter Hervorhebung seiner hoheitlichen Tätigkeit für den Verkauf von Kaminöfen zu werben. Nach Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale dürfen „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre hoheitliche Stellung als beliehene Unternehmer und damit ihre Einflussmöglichkeit auf Hauseigentümer nicht im eigenen erwerbswirtschaftlichen Interesse missbrauchen.“ Dies ergebe sich aus dem Trennungsgebot. Der beklagte Schornsteinfegermeister hatte indes auf seiner Website für beides geworben.

  • veröffentlicht am 17. Juli 2011

    OLG Naumburg, Urteil vom 23.04.2010, Az. 10 U 31/09
    §§
    3; 4 Nr. 3; 5 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UWG; Art. 5 Abs. 1 S.2 GG

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Anzeigenblatt nicht den gleichen rechtlichen Bedingungen hinsichtlich verbotener Schleichwerbung unterliegen muss wie etwa eine Tageszeitung. Es sei darauf hinzuweisen, so der Senat, „dass an Anzeigenblätter der vorliegenden Art – wie sie beide Prozessparteien vertreiben – auch durch den unbefangenen Leser nicht die gleichen Erwartungen gestellt werden wie etwa an eine reguläre Tageszeitung. Denn der Leser eines Anzeigenblatts weiß oder muss aufgrund der kostenlosen Verteilung doch zumindest davon ausgehen, dass diese Publikationen tatsächlich und aus wirtschaftlicher Sicht in erster Linie Werbezwecken dienen. Deshalb gilt das grundsätzliche Verbot der redaktionellen Werbung zwar grundsätzlich für alle Arten von Zeitschriften und sonstigen veröffentlichten Beiträgen. Bei Anzeigenblättern ist aber in besonderer Weise stets nachzufragen, ob und inwieweit sich die Irreführungsgefahr, der das Verbot redaktioneller Werbung entgegenwirken soll, tatsächlich verwirklicht (hierzu Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 3.24 f. m.w.N.).“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Itzehoe, Urteil vom 06.04.2010, Az. 5 O 81/09
    §§ 3; 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass Zeitschriften, die sich nicht schon auf ihrem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als Werbeschriften ausweisen (Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., UWG, § 4 UWG, Rdnr. 3.20, m.w.N.), Werbung und redaktionellen Text äußerlich erkennbar von einander zu trennen haben. Ein Verstoß gegen dieses Trennungsgebot liege vor,  wenn ein in seiner äußeren Gestalt wie ein redaktioneller Artikel aufgemachter Beitrag unter der Überschrift „Diät/Reportage“ und dem in großen roten Buchstaben abgedruckten Zitat „Toll! 28 Kilo weg – in nur einem halben Jahr!“ wiederholt auf den Vertreiber des sog. BCM-Diät- und Ernährungsprogramms verweise. (mehr …)

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