Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Auch auf einer Website gilt das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhaltenveröffentlicht am 15. September 2015
LG München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG München I hat entschieden, dass auch in einem Onlinemagazin mit redaktionellem Inhalt klar und deutlich darauf hingewiesen werden muss, wenn (verlinkte) Inhalte Werbung im Rechtssinne darstellen. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Internetportals zu Gesundheitsfragen in einem redaktionellen Artikel auf Werbung eines Dritten verlinkt, ohne den Link selbst ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Vielmehr hatte der Betreiber den sog. „Anleser“ lediglich als „sponsored“ bezeichnet, was der Kammer zur Abgrenzung nicht ausreichte.
- LG Aurich: Bezirksschornsteinfegermeister darf nicht zugleich auf seine hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätigkeit (Verkauf von Kaminöfen) hinweisenveröffentlicht am 1. April 2014
LG Aurich, Urteil vom 12.02.2014, Az. 6 O 17/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Aurich hat einem Bezirksschornsteinfegermeister untersagt, unter Hervorhebung seiner hoheitlichen Tätigkeit für den Verkauf von Kaminöfen zu werben. Nach Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale dürfen „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre hoheitliche Stellung als beliehene Unternehmer und damit ihre Einflussmöglichkeit auf Hauseigentümer nicht im eigenen erwerbswirtschaftlichen Interesse missbrauchen.“ Dies ergebe sich aus dem Trennungsgebot. Der beklagte Schornsteinfegermeister hatte indes auf seiner Website für beides geworben.
- OLG Naumburg: Anzeigenblatt muss nicht sauber zwischen Werbung und „redaktionellen Beiträgen“ trennenveröffentlicht am 17. Juli 2011
OLG Naumburg, Urteil vom 23.04.2010, Az. 10 U 31/09
§§ 3; 4 Nr. 3; 5 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UWG; Art. 5 Abs. 1 S.2 GGDas OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Anzeigenblatt nicht den gleichen rechtlichen Bedingungen hinsichtlich verbotener Schleichwerbung unterliegen muss wie etwa eine Tageszeitung. Es sei darauf hinzuweisen, so der Senat, „dass an Anzeigenblätter der vorliegenden Art – wie sie beide Prozessparteien vertreiben – auch durch den unbefangenen Leser nicht die gleichen Erwartungen gestellt werden wie etwa an eine reguläre Tageszeitung. Denn der Leser eines Anzeigenblatts weiß oder muss aufgrund der kostenlosen Verteilung doch zumindest davon ausgehen, dass diese Publikationen tatsächlich und aus wirtschaftlicher Sicht in erster Linie Werbezwecken dienen. Deshalb gilt das grundsätzliche Verbot der redaktionellen Werbung zwar grundsätzlich für alle Arten von Zeitschriften und sonstigen veröffentlichten Beiträgen. Bei Anzeigenblättern ist aber in besonderer Weise stets nachzufragen, ob und inwieweit sich die Irreführungsgefahr, der das Verbot redaktioneller Werbung entgegenwirken soll, tatsächlich verwirklicht (hierzu Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 3.24 f. m.w.N.).“ (mehr …)
- LG Itzehoe: Zum wettbewerbswidrigen Verstoß gegen das Trennungsgebot für Werbung und Redaktionstexteveröffentlicht am 5. Juli 2010
LG Itzehoe, Urteil vom 06.04.2010, Az. 5 O 81/09
§§ 3; 4 Nr. 3 UWGDas LG Itzehoe hat entschieden, dass Zeitschriften, die sich nicht schon auf ihrem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als Werbeschriften ausweisen (Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., UWG, § 4 UWG, Rdnr. 3.20, m.w.N.), Werbung und redaktionellen Text äußerlich erkennbar von einander zu trennen haben. Ein Verstoß gegen dieses Trennungsgebot liege vor, wenn ein in seiner äußeren Gestalt wie ein redaktioneller Artikel aufgemachter Beitrag unter der Überschrift „Diät/Reportage“ und dem in großen roten Buchstaben abgedruckten Zitat „Toll! 28 Kilo weg – in nur einem halben Jahr!“ wiederholt auf den Vertreiber des sog. BCM-Diät- und Ernährungsprogramms verweise. (mehr …)