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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2015

    BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, Az. 6 C 17.14
    Art. 19 Abs. 4 GG; § 7 Abs. 3 S. 1 und S. 3 RStV, § 45 Abs. 2 RStV, § 46 RStV

    Das BVerwG hat bezüglich der Trennung von Werbung und Programm im Fernsehen entschieden, dass eine optische Absetzung nicht zwingend erforderlich ist. Grundsätzlich muss für den „aufmerksamen, aber nicht hoch konzentrierten Zuschauer“ sowohl erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt als auch eine Absetzung zum laufenden Programm erfolgen. Letztere kann durch verschiedene optische oder akustische Mittel erreicht werden. Nicht genügend sei es jedoch, wenn Werbung in die laufenden Bilder eines Programmhinweises eingeblendet werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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