Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Koblenz: Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger Leistung („Abo“) ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 31. Oktober 2008
LG Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/07
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVDas LG Koblenz hat entschieden, dass eine Internet-Werbung mit einem „Dankeschön-Geschenk“ oder einem „Treuebonus“ für eine Mitgliedschaft dann gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn mit einem zunächst kostenlosen Angebot (z.B. 3 Monate freie Mitgliedschaft) zwingend ein kostenpflichtiges Angebot verknüpft ist (z.B. Vertragsverlängerung um 12 Monate) und dies nicht innerhalb des blickfangmäßig aufgemachten Angebots sofort erkennbar, sondern nur durch einen Sternchenhinweis auffindbar ist.