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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012, Az. 3 U 216/06 – nicht rechtskräftig
    § 4 MarkenG, 14 MarkenG, § 8 Abs. 1 UWG, § 9 GMVO, § 102 Abs. 1 GMVO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform ebay.de nicht ohne weiteres für marken- und wettbewerbswidrige Angebote ihrer Nutzer / Mitglieder haften. eBay sei ein Unternehmen, dass bei dem Warenverkauf eine neutrale, keinesfalls aktive Rolle einnehme, was auch für die rechtsverletzenden eBay-Angebote gelte. Hieran ändere sich nichts, wenn eBay seine Internetplattform mit Adwords-Anzeigen für spezifische Suchanfragen fördere, da die Ergebnisliste auch rechtskonforme Angebote enthalte. Es sei eBay nicht zumutbar, rechtsverletzende Angebote vorbeugend herauszufiltern, da die hierfür notwendige Software noch nicht existiere. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.07.2010, Az. I ZR 139/08
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1; Abs. 2 MarkenG; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber der Internethandelsplattform eBay nicht verpflichtet ist, die Bilder sämtlicher Auktionen, über die Produkte mit der Marke eines bestimmten Markeninhabers angeboten werden, manuell daraufhin zu überprüfen, ob es sich bei den angebotenen Produkten tatsächlich um Originalware handelt. Dies sei nicht zumutbar, zumal nicht erkennbar sei, dass es eine Bilderkennungssoftware gebe, welche automatisch einen solchen Fotoabgleich durchführen könne. Eine technische Besonderheit der Handelsplattform eBay liegt u.a. darin begründet, dass die Auktionsinhalte der verkaufenden eBay-Mitglieder nach Fertigstellung zu Millionen von eBay vollautomatisch online gestellt werden, also nicht vorher durch eBay manuell geprüft werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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