Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Bewirbt die Firma eBay selbst die Angebote ihrer Mitglieder, hat sie deren Angebot auf Rechtsverstöße zu überprüfen / Gesteigerte Betreiber-Prüfungspflichtenveröffentlicht am 14. November 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 04.11.2011, Az. 5 U 45/07 – nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiberin der Onlinehandelsplattform ebay.de, wenn sie Angebote ihrer Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen, etwa durch sog. „AdWords“-Anzeigen, unterstützt, verpflichtet ist, diese Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Mit den dargestellten Werbemaßnahmen habe eBay, so der Senat, die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen, aufgrund derer ihr erheblich erhöhte Anstrengungen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zuzumuten seien. Konkret wurde es eBay verboten, ihren Kunden zu ermöglichen, auf den Internetseiten „www.ebay.de“ Verkaufsangebote über Waren einzustellen, in denen bestimmte urheberrechtswidrige Nachbauten eines von der Klägerin vertriebenen Kinderhochstuhls („Tripp-Trapp-Stuhl“) angeboten wurden, oder/und derartige Angebote zu bewerben. Aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 08.11.2011: (mehr …)