Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Zu den Voraussetzungen, unter denen trotz eines vorhandenen Unterlassungstitels eine (weitere) einstweilige Verfügung beantragt werden kannveröffentlicht am 9. September 2013
OLG Köln, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 U 72/12
Art. 25 GGV, Art. 90 GGV, § 12 Abs. 1 UWGDas OLG Köln hat zu den Gründen entschieden, unter denen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung trotz eines vorhandenen Unterlassungstitels ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Dies soll nach Auffassung des Senats dann der Fall sein, wenn der ursprüngliche Titel auslegungsfähig ist und ernsthafte Zweifel bestehen, ob die nunmehr beanstandete Verletzungshandlung einen Titelverstoß darstellt. In einem solchen Fall habe der Antragsteller wegen der Unsicherheit über die Festsetzung eines Ordnungsmittels im Hinblick auf die vergleichsweise lange Zeit, die die Entscheidung über einen Vollstreckungsantrag gemäß § 890 ZPO in Anspruch nehme, ein schutzwürdiges Interesse an der zeitnahen Unterbindung von (weiteren) Verstößen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)