Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Düsseldorf: Dürfen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, trotzdem weiter direkt an den Mandanten gerichtet werden? / Filesharingveröffentlicht am 15. Februar 2010
AG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2010, Az. 58 C 15403/09
§§ 280 Abs. 2; 286; 288 BGBDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verbraucher – zumindest von einem Inkassobüro – grundsätzlich auch dann weiterhin direkt angeschrieben werden darf, wenn er bereits in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten ist und diesbezüglich nur unter bestimmten Umständen das zulässige Maß überschritten werde (s. unten). Vorliegend ging es um die Rechnung(en) einer Telefonfirma; das gleiche Problem ist jedoch im Filesharing-Bereich hinsichtlich der Eintreibung von Rechtsanwalts- und weiteren Schadensersatzforderungen bekannt. Die Fortsetzung der Mahnung sei verfassungsrechtlich von Art. 14 GG und bürgerlich-rechtlich von §§ 286, 288, 280 Abs. 2 BGB gedeckt, um berechtigte wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. (mehr …)