Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt stellt keine markenmäßige Benutzung darveröffentlicht am 9. Dezember 2015
KG Berlin, Beschluss vom 27.10.2015, Az. 5 W 216/15
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas KG Berlin hat entschieden, dass der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt keine markenverletzende Benutzung des Kennzeichens „ATTACK“ darstellt, da ein solcher Aufdruck regelmäßig als rein dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen verstanden wird. Eine Verwechslungsgefahr sei auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung hier.