Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Werbung einer Versandapotheke mit der Aussage „TÜV-geprüft“ ist ohne nähere Angaben unzulässigveröffentlicht am 26. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. I-20 U 208/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Aussage „TÜV-geprüft“ einer Versandapotheke auf einer Webseite unzulässig ist, wenn keine Angaben dazu getätigt werden, worauf sich diese Aussage bezieht. Tatsächlich hatte die Beklagte ein TÜV-Zertifikat über ihr Qualitätsmanagement erhalten, was aber aus ihrem Webauftritt nicht nachvollziehbar war. Damit fehlten wesentliche Angaben, die für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers notwendig seien. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Essen: „TÜV-geprüfte Nachhilfe“ ist irreführende Werbung, auch wenn eine Zertifizierung durch den TÜV durchgeführt wurdeveröffentlicht am 10. August 2011
LG Essen, Urteil vom 11.11.2009, Az. 44 O 96/09
§§ 3, 5 UWGDas LG Essen hat entschieden, dass es irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn ein Veranstalter von Nachhilfestunden damit wirbt, dass die gebotene Nachhilfe „TÜV-geprüft“ ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Veranstalter eine Zertifizierung nach DIN vom TÜV erhalten habe. Tatsächlich habe der TÜV lediglich nur das Unternehmen und dessen Unternehmensabläufe untersucht, welche die Vorgaben im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems erfüllen müssten. Der angesprochene Verkehr würde jedoch annehmen, dass die Überprüfung nicht auf das Unternehmen, sondern auf die Qualität der Dienstleistung „Nachhilfe“ bezogen sei. Zum Volltext der Entscheidung: