Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Unleserliche Vertragsbedingungen unter einem Sternchenhinweis bei TV-Werbung sind unschädlich, wenn in der Werbung auf Internetseite mit Informationen verwiesen wirdveröffentlicht am 29. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 U 5/13
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Strom- und Gasanbieter die Vertragsbedingungen zu seiner TV-Werbung „1 Jahr Preisgarantie* sichern!“ nicht notwendigerweise bereits im Fernsehspot in leserlicher Form einblenden muss, sondern es ausreicht, wenn der Anbieter insoweit gut lesbar auf seine Internetseite verweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zum Erlass einer gerichtlichen Aufbrauchfrist bei Erlass einer einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 27. August 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2013, Az. 14c O 94/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung nicht mit einer gerichtlichen Aufbrauchfrist zu versehen ist, wenn der sofortige Vollzug des Verbots keine schweren Nachteile nach sich zieht. Im vorliegenden Fall fanden sich die beanstandeten Werbeaussagen nicht auf den Produktverpackungen selbst, sondern „lediglich“ im Fernsehen bzw. Internet geschalteten Werbespots. Diesbezüglich fehlten jedoch jegliche Angaben dazu, in welchem Umfang Werbeverträge und mit welcher Laufzeit abgeschlossen wurden. Ohne dies lasse sich, so die Kammer, die für die Gewährung einer Aufbrauchfrist erforderliche Abwägung der Interessen des Schuldners auf der einen sowie des Gläubigers und der Allgemeinheit auf der anderen Seite nicht vornehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verstoß gegen ein fremdes Urheberrechtveröffentlicht am 13. Januar 2009
BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az. I ZR 6/06
§ 97 UrhGDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr als Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten – in vorliegendem Fall an einem Musikwerk, dass in einem TV-Werbespot verwendet wurde – auf frühere Vereinbarungen der Parteien über die Gewährung von Nutzungsrechten zurückgegriffen werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die frühere Vereinbarung auch dem objektiven Wert der eingeräumten Nutzungsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der objektive Wert an Hand branchenüblicher Vergütungssätze und Tarife zu ermitteln.
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