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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2011

    Wie das Nachrichtenmagazin heise online hier berichtet, versteigert die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U + C) aus Regensburg zur Zeit offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen im Wert von ca. 90 Millionen Euro. Die Forderungen stammen nahezu ausschließlich aus Abmahnungen für Pornofilme (oder neudeutsch: Adult Entertainment), in denen ursprünglich Vergleichsbeträge von 650,00 EUR gefordert und diese bei Nichtzahlung auf 1.286,80 EUR Schadensersatz / Rechtsanwaltskosten heraufgesetzt wurden. Über diese heraufgesetzten Forderungen sind in der letzten Woche massenhaft – vielfach systematisch an den bestellten Rechtsanwälte vorbei – Zahlungsaufforderungen an Abgemahnte verschickt worden, wohl um in dieser Höhe in die Versteigerung miteinfließen zu können. Die Authenzität der Auktionswebseite sei laut heise bereits von Rechtsanwalt Thomas Urmann bestätigt worden. Interessane Einwände zur Berechtigung der geltend gemachten Forderungen finden sich beim Kollegen Stadler.

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