Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: UBER darf Smartphone-App UBER weiterhin nicht einsetzen, um Mietwagenfahrern Fahraufträge zu vermitteln / Hauptsacheverfahrenveröffentlicht am 17. Februar 2015
LG Berlin, Urteil vom 09.02.2015, Az. 101 O 125/14
§ 12 Abs. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S.2 – 4 PBefGDas LG Berlin hat – nach dem Verfügungsverfahren (hier) – auch im Hauptsacheverfahren den Betreibern der Smartphone-App UBER B.V. untersagt, in Berlin die Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen. Außerdem wurde es UBER untersagt, Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen. Aus der Pressemitteilung 8/2015 des LG Berlin: (mehr …)
- LG Berlin: Der Vermittlungsdienst für Taxifahrten UBER verstößt gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 7. Mai 2014
LG Berlin, Urteil vom 11.04.2014, Az. 15 O 43/14
§ 12 Abs. 2 UWG, §3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 Satz 2 – 4 PBefGDas LG Berlin hat dem niederländischen Betreiberunternehmen der Smartphoneapplikation („App“) UBER untersagt, in der Stadt Berlin die von ihr herausgegebene App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen und Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch das Absetzen von Telefonaten dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb des Betriebssitzes des jeweiligen Mietwagenunternehmens bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)