Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: UBER Black ist wettbewerbswidrig, wenn die Fahrten nicht zum Selbstkostenpreis angeboten werdenveröffentlicht am 17. Dezember 2015
KG Berlin, Urteil vom 11.12.2015, Az. 5 U 31/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 S.1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S.1, 2 und 5 PBefGDas KG Berlin hat entschieden, dass das Geschäftsmodell UBER Black gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, soweit die darüber abgewickelten Fahrten nicht zum Selbstkostenpreis angeboten werden. Es wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung hier.