Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Romanfigur ist nicht wettbewerbsrechtlich gegen die Nachahmung als Karnevalskostüm geschütztveröffentlicht am 23. November 2015
BGH, Urteil vom 19.11.2015, Az. I ZR 149/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Karnevalskostüm, welches Pippi Langstrumpf nachbildet, keine wettbewerbswidrige Nachahmung der gleichnamigen Romanfigur darstellt. Im Streitfall sei zwar erkennbar, dass eine Anlehnung an Pippi Langstrumpf bestehe, jedoch sei die Übereinstimmung zwischen den Merkmalen, die die Romanfigur der Pippi Langstrumpf ausmachten, und der Gestaltung des Kostüms so gering, dass keine Nachahmung vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 190/2015 hier.
- LG Dortmund: Bei ähnlicher Grundform, aber erheblichen Unterschieden der Einzelmerkmale besteht keine unlautere Leistungsübernahme einer Handtascheveröffentlicht am 11. Februar 2014
LG Dortmund, Urteil vom 17.01.2014, Az. 3 O 204/13 § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWG, § 4 Nr. 9b UWG
Das LG Dortmund hat entschieden, dass der Vertrieb einer Handtasche keine unlautere Leistungsübernahme eines bereits vorhandenen Produkts darstellt, wenn zwar die Grundform und die Funktionsweise (faltbar) ähnlich sind, aber in den Einzelmerkmalen erhebliche Unterschiede bestehen. Die Tasche der Klägerin erwecke einen eleganten Eindruck, während die der Beklagten eher sportiv-flexibel wirke. Da eine Nachahmung schon nicht vorliege, könne eine Herkunftstäuschung ebenfalls ausgeschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Bei gleichlautenden Marken liegt keine Identität vor, wenn Schriftzug und Bildelemente unterschiedlich sindveröffentlicht am 20. Juli 2012
EuG, Urteil vom 19.01.2012, Az. T-103/11
Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass hinsichtlich zweier Wort-/Bildmarken eine Identität (mit der Folge der Priorität der älteren Marke) zu verneinen ist, wenn zwar der Wortbestandteil und die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen identisch sind, aber die Darstellung (Schriftzug, Bildelemente) voneinander abweicht (s. Darstellung im Urteil). Vorliegend vertrat das Gericht die Auffassung, dass die beiden Marken „justing“ nicht identisch seien, da sie in unterschiedlichen Schriftarten wiedergegeben seien, wodurch den Marken bestimmte stilistische und grafische Merkmale verliehen würden. Darüber hinaus ermöglichten auch die Bildelemente eine Unterscheidung der streitigen Kennzeichen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OVG Berlin-Brandenburg: Ein Student, der fremde Textbeiträge aus dem Internet ohne Quellenhinweis in seine Hausarbeit übernimmt, täuscht (die Prüfungskommission)veröffentlicht am 22. Februar 2012
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2011, Az. OVG 10 N 48.09
§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 31 Abs. 1 S. 1 HSchulG BE, § 9 Abs. 1 PrOWI vom 29.04.2003, § 15 Abs. 3 S. 1 PrOWI vom 29.04.2003Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Täuschung vorliegt, wenn die Hausarbeit eines Studenten im Vergleich mit einem Artikel der Netzeitung erkennen lässt, dass sich der Student an über zwölf verschiedenen Stellen der Hausarbeit durch wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahmen ohne jede Kenntlichmachung von „Zwischen-“ oder „Letzt-„Quellen bedient hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)