Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Über eine Bank darf nicht identifizierend wegen rechtswidrig überhöhter Zinsforderungen berichtet werden / Rufschädigung vs. Informationsinteresseveröffentlicht am 14. November 2014
OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 15 W 1/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analogDas OLG Köln hat entschieden, dass für eine Bank, welche von dem ihr entgegen gebrachten Vertrauen ihrer Vertragspartner in den seriösen und redlichen Umgang mit ihren Kunden abhängig ist, die Aussage, sie habe einem Kunden über einen langen Zeitraum rechtswidrig erheblich zu hohe Kreditzinsen berechnet und damit überdies zu dessen geschäftlichem Niedergang beigetragen, einen ganz erheblichen Ansehensverlust und erheblich geschäftsschädigende Wirkungen bedeutet. Diese Beeinträchtigung, die sich aus der Identifizierung als ein solches sich unredlich verhaltendes Bankunternehmen ergebe, müsse die Bank auch unter Berücksichtigung des mit der Berichterstattung wahrgenommenen Informationsinteresses der Antragsgegnerin nicht hinnehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)