Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Überhöhte Streitwerte in Markensachen sind kein Indiz für Rechtsmissbräuchlichkeitveröffentlicht am 10. November 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2009, Az. 6 U 106/09
§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5; 19 Abs. 7 MarkenGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Inhaber einer Marke nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich handelt, weil er seinen Abmahnungen überhöhte Gegenstandswerte zu Grunde legt. Es sei im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn ein Markeninhaber sich gegen Verletzungen seines Schutzrechts umfassend zur Wehr setze. Aus der regen Abmahntätigkeit eines durch Zuwiderhandlungen unmittelbar verletzten Schutzrechtsinhabers ergebe sich noch kein stichhaltiger Anhaltspunkt für eine rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise. (mehr …)