Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VGH Baden-Württemberg: Kein Bürgerrecht auf Einsichtnahme in Audioprotokolle zu Sitzungen des Gemeinderatsveröffentlicht am 19. November 2015
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2015, Az. 1 S 1124/15
§ 35 Abs. 1 GemO BW, § 38 Abs. 2 S.4 GemO BWDer VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass Gemeindeeinwohner kein Recht auf Überlassung von Audiodateien öffentlicher Gemeinderatssitzungen haben. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Köln: Zu der Haftung des Insolvenzverwalters bei unberechtigter Softwareüberlassung an Nachfolgeunternehmenveröffentlicht am 30. Juli 2010
LG Köln, Urteil vom 02.06.2010, Az. 28 O 77/06
§§ 97 Abs. 1, 69 c Nr. 3 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass es dem Insolvenzverwalter eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe nicht erlaubt ist, Software und Softwarelizenzen (hier: eines Warenwirtschafts- programmes) an Nachfolgeunternehmen weiterzugeben, wenn in den AGB des Lizenzvertrages u.a. geregelt ist, „dass ein nicht ausschließliches und nicht seitens des Lizenznehmers auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch eingeräumt werde. Dritte sollen dabei auch diejenige sein, die das Unternehmen des Lizenznehmers im Rahmen einer Gesamtveräußerung oder Teilveräußerung erwerben„. Die Software war darüber hinaus begrenzt mit Festlegung einer bestimmten Nutzungsdauer zur Miete überlassen worden. Der Insolvenzverwalter dürfe über das Vermögen des insolventen Unternehmens lediglich im Rahmen der dem Unternehmen eingeräumten Rechte verfügen, die die Überlassung der Software an Dritte gerade nicht vorsahen. Die angemessene Höhe der zu entrichtenden Lizenzgebühr wurde gutachterlich auf 170.080,00 EUR geschätzt. Dem schloss sich das Gericht an.