Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Software-Mangelsveröffentlicht am 5. August 2014
BGH, Urteil vom 05.06.2014, Az. VII ZR 276/13
§ 633 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass es für die Darlegung eines Mangels in einer entwickelten Software ausreichend ist, wenn der Besteller Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung des Unternehmers zuordnet, genau bezeichnet. Es sei nicht erforderlich, zu der Ursache des Mangels vorzutragen. In der vorbehaltlosen Zahlung der Rechnung in Verbindung mit einer Übernahmeerklärung sei auch noch keine Abnahme der Werkleistung durch den Besteller zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung: