Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Gießen: Zur Irreführung bei überregionaler Werbung und nur einem Firmensitz / Wettbewerbswidrige Anrufweiterleitungveröffentlicht am 28. Juli 2015
LG Gießen, Urteil vom 14.07.2015, Az. 6 O 54/14 – nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 S.1 Nr. 3 UWGDas LG Gießen hat einem Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen falsche Aussagen über den Betriebssitz und die irreführende Werbung „Mitglied der Handwerkskammer“ untersagt. (mehr …)
- BGH: Überregional tätige Autovermietungen sind nicht zum Aushang von Preisverzeichnissen in ihren Geschäftsräumen verpflichtetveröffentlicht am 2. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 111/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 u. 2 PAngV; Art. 22 Abs. 1 Buchst. i, Abs. 2 und Abs. 5 Richtlinie 2006/123/EGDer BGH hat entschieden, dass eine deutschlandweit tätige Autovermietung nicht verpflichtet ist, Verzeichnisse mit den Preisen für ihre wesentlichen Leistungen in ihren jeweiligen Geschäftsräumen anzubringen. Die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 PAngV komme hier zum Tragen, da auf Grund der Vielzahl von angebotenen Leistungen umfassende Preisverzeichnisse erstellt würden, in denen sich nicht auf die wesentlichen Leistungen beschränkt würde. Eine Differenzierung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Leistungen sei bei dem angebotenen Leistungsspektrum auch kaum möglich. Die Möglichkeit, das Preisverzeichnis vor Ort an einem Rechner einzusehen, reiche für den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 PAngV auch aus, es müsse nicht in körperlicher Form vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Werbung mit aus dem Zusammenhang gerissenen Testergebnissen kann irreführend seinveröffentlicht am 17. März 2010
OLG Köln, Urteil vom 18.12.2009, Az. 6 U 60/09
§ 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung mit Testergebnissen aus einer Zeitschrift dann irreführend sein kann, wenn die Testergebnisse aus dem Zusammenhang gerissen werden und so geeignet sind, einen unrichtigen Eindruck zu vermitteln. Im streitigen Fall hatte ein Kabelbetreiber, der nur in einigen Ballungsregionen in Deutschland seine Dienste anbot, u.a. damit geworben, dass er hinsichtlich der Anschlussgeschwindigkeit „im Deutschland Durchschnitt“ vorne liege. In dem vom Beklagten verteilten Faltblatt waren verschiedene Testergebnisse aus Computerzeitschriften abgedruckt, z.B. „Computer Bild hat gemessen: Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2.000, 6.000 und 16.000) hinweg liegt … vorn.“ und „In unserem Test hatten die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen.“. Diese Aussagen seien irreführend, da dem Verbraucher entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten eine überregionale Verfügbarkeit des Angebots der Beklagten und ein Spitzenplatz gerade der Beklagten bei allen Anschlussgeschwindigkeiten suggeriert werde. Wer sich als Telekommunikationsdienstleister mit seinem Angebot auf örtlich begrenzte Ballungsgebiete beschränke, dem gebühre nach allgemeinem Verständnis selbst dann nicht der erste Platz „im Deutschland-Durchschnitt“, wenn er in diesen Gebieten Spitzenergebnisse bei den Datenübertragungsgeschwindigkeiten erziele und der daraus errechnete Mittelwert über dem Durchschnittsergebnis aller anderen Anbieter in Deutschland liege. Zum Volltext: