Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Werbevideo eines Telekommunikationsanbieters mit irreführenden Aussagen zu dem sog. „Vectoring“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 27.03.2015, Az. 6 U 134/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbevideo zur schnelleren Datenübertragung mittels der Technik des Vectoring irreführend ist, wenn darin der Eindruck vermittelt wird, dass damit beständig höhere Übertragungsraten von z.B. 100 MBit/s beim Herunterladen erreicht würden. Der Hinweis, dass es sich dabei um maximale Geschwindigkeiten handele, die nicht immer erreicht werden könnten, fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Werbung „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ ist bei undeutlichem Drosselungsvorbehalt irreführendveröffentlicht am 3. Dezember 2013
OLG Köln, Urteil vom 08.11.2013, Az. 6 U 53/13
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen nicht mit der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ werben darf, wenn es die Datenübertragungsgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten monatlichen Datenvolumens (hier: 100 MB) auf max. 64 Kbit/s reduziert. Ein entsprechender Hinweis des Unternehmens im Fußnotentext reichte dem Senat nicht aus, da dieser nicht mit der vorgenannten Aussage, sondern nur mit dem Preis verbunden war, so dass es an einer unmittelbar verknüpften Aufklärung und Erläuterung fehle. Auch aus der Relativierung „bis zu“ könne der Verbraucher nicht hinreichend deutlich entnehmen, dass die Datenübertragungsrate ab einer bestimmten Datenmenge erheblich reduziert werde.