Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Im Verfügungsverfahren muss das Gericht nicht eine von allen Zweifeln freie U?berzeugung haben, sondern lediglich einen fu?r das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheitveröffentlicht am 21. Juli 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 06.05.2014, Az. 7 U 47/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 186 StGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung das angerufene Gericht keine von allen Zweifeln freie U?berzeugung bekommen, sondern lediglich einen fu?r das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit erhalten muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)