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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Qualifizierung eines Lebensmittels als neu im Sinne der Novel-Food-Verordnungveröffentlicht am 9. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 112/14
Art. 1 Abs. 2 Buchst. c EGV 258/97, Art. 1 Abs. 2 Buchst. f EGV 258/97; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein neues Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung gegeben ist, wenn die primäre Molekularstruktur eines Lebensmittels oder einer Zutat in einer Weise gezielt modifiziert wird, dass durch die Änderung der Molekularstruktur die biochemischen Eigenschaften des Ausgangsstoffs verändert werden und es daher denkbar erscheint, dass sich daraus Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben könnten. Vorliegend sei dies jedoch nicht anzunehmen für die Acetylierung von Glutathion, da hierdurch die biochemischen Eigenschaften des Ausgangsstoffes Glutathion nicht verändert würden. Auch an dem Verfahren sei nichts auszusetzen. Zwar werde es im Lebensmittelbereich eher selten eingesetzt, sei aber üblich bei der Herstellung von Arzneimitteln. Zum Volltext der Entscheidung: