Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Keine Verwechselungsgefahr zwischen den Marken „UFA“ und „SCHUFA“veröffentlicht am 5. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 01.10.2013, Az. 27 W (pat) 515/12
§ 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wörter „UFA“ und „SCHUFA“ klanglich, schriftbildlich und begrifflich nicht verwechselbar sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)