Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Schleswig-Holstein: Die Deaktivierungs-Aufforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) an Betreiber von Facebook-Fanpages sind unzulässigveröffentlicht am 10. Oktober 2013
VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.10.2013, Az. 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 BDSGDas VG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das in Kiel ansässige Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) nicht berechtigt ist, Betreiber von Facebook-Fanpages anzuhalten, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Wer weder tatsächlichen noch rechtlichen Einfluss auf die Datenverarbeitung habe, sei datenschutzrechtlich auch nicht als verantwortlich anzusehen. Dementsprechend fehle es an einer Verantwortlichkeit der Fanpage-Betreiber. Facebook stelle die technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Seitenbetreiber könne lediglich seine Inhalte einstellen, habe aber auf den Datenverkehr zwischen dem Nutzer und Facebook keinen Einfluss. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 09.10.2013: (mehr …)