Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein sog. P-Vermerk begründet keine Vermutung, dass der Genannte Hersteller eines damit versehenen Tonträgers istveröffentlicht am 2. August 2013
BGH, Urteil vom 28.11.2002, Az. I ZR 168/00
§ 10 Abs. 1 und 2 UrhG, § 85 Abs. 1 UrhG, § 98 Abs. 1 UrhG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass der so genannte P-Vermerk (P im Kreis) auf einem Tonträger nach deutschem Recht keine Vermutung der Herstellerschaft begründet. Grund ist, dass auch nach den Vorschriften des Art. 11 des Rom-Abkommens über die Anbringung des P-Vermerks nicht sichergestellt sei, dass das in dem P-Vermerk genannte Unternehmen tatsächlich Inhaber des Tonträgerherstellerrechts sei. Das im P-Vermerk genannte Unternehmen könne vielmehr auch Inhaber einer ausschließlichen Lizenz sein, ohne dass dies aus dem Vermerk selbst ersichtlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Werbung für andere Medikamente auf Verpackungen von Arzneimitteln ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 20. Juni 2013
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 161/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 Abs. 1 S. 1 und 5 AMGDer BGH hat entschieden, dass werbende Angaben auf Arzneimittelverpackungen (hier: Werbeflyer für Mittel gegen Kniearthrose-Schmerzen auf der Verpackung eines Schmerzgels) unzulässig und wettbewerbswidrig sind. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Werbung mit der Verpackung fest verbunden oder in Form eines mit Klebepunkten angebrachten Flyers leicht ablösbar sei. Der Verbraucher könne durch die Werbung von den Pflichtinformationen auf der Verpackung des Arzneimittels abgelenkt werden, was aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung: