IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Trotz der anhaltenden Finanzkrise und vorausgesagter Konsumflaute erfreut sich der Onlinehandel wachsender Beliebtheit. Einer Stude des IT-Branchenverbands Bitkom und des Forsa-Instituts zufolge planen mehr als 10 Millionen Deutsche, ihren Geschenke-Kauf im Internet vorzunehmen. Weitere acht Millionen seien an Weihnachts-Shopping im Internet zumindest interessiert. Vor allem junge Erwachsene ordern laut Studie ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Onlinehandel).

  • veröffentlicht am 10. November 2008

    Ein Forscherteam vom International Computer Science Institute in Berkeley, USA und des Departements of Computer Science and Engineering der University of California, San Diego, USA, hat eine Studie über die Erfolge („Conversion Rate“) und finanziellen Erträge des E-Mail-Spammings erstellt. Die Forscher dokumentierten die Wirkung dreier Spam-Kampagnen (Medikament, Postkarte, April-Scherz) mit annähernd 470 Mio. E-Mails über das Storm Botnet. Der Studie zufolge (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie), generierten die Kampagnen nach 26 Tagen und nahezu 350 Mio. E-Mails ganze 28 Einkäufe, also eine Erfolgsrate von 0.0000081% . Davon waren 27 Einkäufe sog. „male-enhancement products“ (vulgo: Produkte zur Penisverlängerung). Im Ergebnis ergab sich ein durchschnittlicher Einkaufspreis, abhängig von dem zu Grunde gelegten Zeitrahmen, von 100,00 – 140,00 US-Dollar. Da die Studie aber nur 1,5 % der Botnet-Wirkung erfasste, müssten die Umsätze, so die Forscher, hochgerechnet werden. Daher läge der eher wahrscheinliche Tagesumsatz bei 7.000 – 9.500 US-Dollar. Insgesamt würde der Spam für pharmazeutische Produkte im Jahr einen Umsatz von 3,5 Mio. US-Dollar / Jahr ergeben, nicht eingerechnet den finanziellen Vorteil, den beworbene Drogerien / Apotheken durch den wiederholten Besuch der Käufer erzielten.

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2008

    Nach einer Mitteilung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (JavaScript-Link: BITKOM) wurden die Investitionen in Online-Werbung in Deutschland trotz konjunktureller Unsicherheit und allgemein sinkender Werbeausgaben im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. So wurden in den ersten neun Monaten im Jahr 2008 1,4 Mrd. EUR in Online-Werbung investiert, was nach Auffassung des Marktforschungsinstituts Thomson Media Control 44,4 % mehr sei als im Vergleichszeitraum 2007.  Berücksichtigt hat die Studie klassische Online-Werbung wie Banner, Pop-Ups und Streaming Ads, nicht dagegen Suchwort- und Affiliate-Marketing.

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Leipzig, Urteil vom 23.05.2008, Az. 05 0 280/08
    §§
    9, 3, 4 Nr. 2 UWG, 312c Abs. 1 BGB, § 3 ZPO

    Das LG Leipzig hat in diesem Urteil den Streitwert für einen Einzelverstoß in der Widerrufsbelehrung,  weitestgehend ungeachtet der hohen Umsätze des Klägers, auf 4.000,00 EUR festgesetzt. Der Jahresumsatz des Klägers betrug allein im Dezember 2007 99.220,60 EUR. Die Beklagte bot auf der Internethandelsplattform eBay im April 2007 einen Solar-Boden-Einbaustrahler an und führte im Rahmen der Belehrungen zur Rückgabe aus, dass die Frist „frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ beginne. Das Landgericht führte aus, dass der Gegenstandswert gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen im Wege der Schätzung zu bestimmen sei. Hierbei sei auf das Interesse des Klägers an der Unterlassung gleichartiger Verstöße abzustellen, mithin auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers und der Beklagten sowie auf die Verletzungshandlung und ihre Auswirkungen. Vor dem Hintergrund der Angaben des Klägers zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und des hier verfolgten Verstoßes, der als eher gering in seiner Wertigkeit einzustufen ist, wird ein Gegenstandswert von 4.000,00 EUR als angemessen erachtet.

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