Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Dresden: Anwalt darf als „umstrittener Rechtsanwalt“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 30. April 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2012, Az. 4 W 1036/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass die in einem Presseartikel enthaltenen Äußerungen, der Antragsteller sei ein „umstrittener Rechtsanwalt“ bzw. er gelte in der Reisebranche „als ‚umstritten'“ als zulässige Meinungsäußerung zu werten sind und keinen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung:
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