Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Wirbt ein Kernkraftwerk mit Bildern von Windkraftanlagen, liegt eine wettbewerbswidrige Ausbeutung der Wertschätzung letzterer vorveröffentlicht am 15. Oktober 2013
LG Berlin, Urteil vom 05.05.2011, Az. 91 O 35/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 5 Abs. 3 UWG, § 8 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Werbeanzeige eines Kernkraftwerks irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn diese ein Foto mit Windkraftanlagen in ansonsten natürlicher Umgebung und dem Slogan „Klimaschützer unter sich“ zeigt. Der Verkehr werde über eine nicht existierende Beziehung zu Windkraftanlagen unter Ausnutzung von deren Eigenschaften und Wertschätzung in der Öffentlichkeit getäuscht. Bei einer Werbung mit Umweltschutzbegriffen seien strenge Maßstäbe anzusetzen, ähnlich wie bei Medizin und Nahrungsmitteln. Zum Volltext der Entscheidung: