Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: „100 % kompostierbar“ – Irreführende Werbung für Bio-Tragetaschenveröffentlicht am 8. Dezember 2015
BGH, Beschluss vom 15.09.2015, Az. VI ZR 391/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Beurteilung, ob die Werbung für Tragetaschen mit der Eigenschaft „100 % kompostierbar“ irreführend ist, nicht auf die Befragung eines kleinen Teils von Kompostanlagenbetreibern gestützt werden darf, welche behaupten, dass die Tüten aus der Kompostierung aussortiert werden. Trage die Beklagte unter Angabe eines Zeugen vor, dass bei einer Mehrzahl der deutschen Bioabfallkompostanlagen davon auszugehen sei, dass die kompostierbaren Kunststoffe im Prozess verbleiben, so dürfe dieses Beweisangebot nicht – wie vorliegend geschehen – übergangen werden. Der BGH verwies auf die Vorinstanz zurück, um bezüglich des Beweisangebotes rechtliches Gehör zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Koblenz: Umweltaussagen in der Werbung müssen vom Werbenden nachgewiesen werdenveröffentlicht am 1. November 2011
OLG Koblenz, Urteil vom 10.08.2011, Az. 9 U 163/11 – rechtskräftig
§ 5 UWGDie Wettbewerbszentrale weist auf dieses Urteil des OLG Koblenz hin, in dem einem Unternehmen, welches mit Kerzen und Grablichtern handelte, diverse umweltbezogene Werbeaussagen untersagt wurden. So sei die Aussage „CO2-neutral“ nur zulässig, wenn eine ausgeglichene CO2-Bilanz nachgewiesen werde, d.h. dass das CO2 an anderer Stelle wieder eingespart oder ausgeglichen werde. Allein die Aussage, dass Bäume gepflanzt worden seien, erachtete das Gericht nicht als ausreichend. Auch bei der werbenden Verwendung eines TÜV-Siegels „geprüfte Umweltverträglichkeit“ müssten die geprüften Merkmale dargelegt werden, um eine Irreführung zu vermeiden. Gerade bei der Werbung mit so genannten Umweltargumenten sei das Informationsbedürfnis des Verbrauchers besonders ausgeprägt.