Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Die Rechtswahlklausel „Es gilt deutsches Recht, auch wenn im Ausland bestellt wird.“ in AGB ist auch gegenüber Verbrauchern wirksam / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 21. Oktober 2011
LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 6 ROM-I-VODas LG Hamburg hat entschieden, dass die Rechtswahlklausel (wie man sie in vielen AGB findet) „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.“ nicht (wettbewerbs-)rechtswidrig ist. Die Antragstellerin vertrat die Rechtsauffassung, dass derjenige, der aus dem Ausland bestelle, über diese Klausel so gestellt würde, wie ein im Inland ansässiger Verbraucher. Dann würden aber möglicherweise dem ausländischen Verbraucher die nach seinem Heimatrecht zwingend zustehenden Verbraucherrechte entzogen, was einen Verstoß gegen Art. 6 ROM-I-VO bedeuten würde. (mehr …)