Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Entscheidung über Zulassung der Berufung nicht anfechtbarveröffentlicht am 30. Januar 2012
BGH, Beschluss vom 26.10.2011, Az. XII ZB 561/10
§ 511 Abs. 2, 4 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Entscheidung über die Zulassung bzw. Nichtzulassung einer Berufung nicht anfechtbar ist. Dies gelte auch dann, wenn diese Entscheidung erst durch das Berufungsgericht getroffen werde, da die Vorinstanz irrtümlich von einer Beschwer von mehr als 600,00 EUR ausgegangen sei und deshalb besondere Zulassungsgründe nicht erörtert habe. Zum Volltext der Entscheidung: