Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Wenn die Berechtigungsanfrage zu einer (unberechtigten) Abmahnung wirdveröffentlicht am 28. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, Az. I-2 U 90/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einem zu Unrecht wegen einer Schutzrechtsverletzung Abgemahnten Schadensersatz in Form der ihm zur Abwehr entstandenen Rechtsanwaltskosten zusteht. Dies gelte auch, wenn die Abmahnung als „Berechtigungsanfrage“ – die einen solchen Anspruch nicht auslöst – bezeichnet sei. Entscheidend sei, dass vorliegend inhaltlich ernsthaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden sei und eine vorformulierte Erklärung beigelegen habe. Daher habe es sich um eine – im Ergebnis unberechtigte – Schutzrechtsverwarnung gehandelt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Produktnachahmung führt zur Schadensersatzpflicht des Abmahnenden / Die Analogie zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnungveröffentlicht am 21. Juli 2011
LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2011, Az. 17 O 699/10 – nicht rechtskräftig
§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPODas LG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die sich gegen eine (angebliche) Produktnachahmung richtet, der Abgemahnte Erstattung der ihm entstandenen Rechtsverteidigungskosten analog nach den Grundsätzen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung verlangen kann. Im vorliegenden Fall hatte der Abgemahnte erfolgreich negative Feststellungsklage erhoben. Das Landgericht Stuttgart sprach ihm nicht nur die Erstattung der gerichtlichen, sondern auch die Erstattung der außergerichtlich entstandenen Verteidigungskosten zu, wozu auch die Kosten des (ablehnenden) rechtsanwaltlichen Antwortschreibens auf die Abmahnung als auch die Hinterlegung einer Schutzschrift gehörten. Letzteres ist interessant, da ein Kostenerstattungsanspruch nur dann entsteht, wenn die Schutzschrift Bestandteil des Verfahrens geworden ist und mit ihr ein Antrag auf Zurückweisung des Eilantrages (hier: auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 13.03.2008, Az. I ZB 20/07 – Kosten der Schutzschrift III; BGH, Urteil vom 13.02.2003, Az. I ZB 23/02 – Kosten der Schutzschrift I; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.05.2008, Az. 6 W 61/08). Ob die abmahnende Partei hier erfolglos einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt hatte, ist unklar.
- OLG Hamm: „Pferdeäppel“ und „Pferdeleckerli“ – Zur Verwechselungsgefahr bei Marken für die gleichen (?) Warenveröffentlicht am 26. Juni 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2011, Az. I-4 U 216/10
§ 14 Abs. 5, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Hamm hat entschieden, dass es zwischen der Marke „Warendorfer Pferdeäppel“ und dem benutzten Zeichen „Warendorfer Pferdeleckerli“ an der Verwechselungsgefahr fehlt. Der Senat eher nüchtern: „Als Ganzes unterscheiden sich die Begriffe ungeachtet des gemeinsamen Bestandteils „Pferde“ aber in dreifacher Hinsicht nach Klang, Schriftbild und Wortsinn ganz erheblich.“ Auch geschmacklich dürften nuancenhafte Unterschiede zu bemerken sein, was indes bei der Verwechselungsgefahr von Marken nicht zum Tragen kommt. Zum Volltext der Entscheidung: