Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Keine Urkundenfälschung bei Übersendung von manipulierter Bescheinigung in Steuersachen per Fax oder E-Mailveröffentlicht am 24. Januar 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 2 – 63/11 (REV)
§ 267 Abs. 1 StGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Übersendung einer manipulierten Bescheinigung in Steuersachen per Fax oder E-Mail nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Anders sei nur dann zu entscheiden, wenn zunächst ein Schriftstück manipuliert worden sei, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild wie das Original einer Urkunde wirke. Dann könne im späteren Versenden per Fernkopie bzw. elektronischer Mail ein gemäß § 267 Abs. 1 StGB strafbares Gebrauchen dieser zuvor unecht hergestellten Urkunde liegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)