Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Wuppertal: Unerlaubte Nutzung eines fremden WLAN ist strafbar / Filesharingveröffentlicht am 1. Februar 2010
AG Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07)
§§ 89 S. 1; 148 TKG, §§ 43 Abs. 2 Nr. 3; 44 BDSG; §§ 52, 59 StGBDas AG Wuppertal hat entschieden, dass die unbefugte Nutzung eines unverschlüsselten drahtlosen Computernetzwerkes strafbar ist und nicht ohne weiteres damit gerechnet werden darf, dass in einem reinen Wohngebiet ein sogenannter kostenloser „Hot-Spot“ eingerichtet ist. In dem konkreten Fall war der Angeklagte allerdings nur gemäß §§ 59 StGB zu verwarnen, weil die Rechtslage bisher ungeklärt war. Das Gericht behielt eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5,00 EUR vor, um den Angeklagten in Zukunft von sogenanntem „Schwarzsurfen“ abzuhalten.
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