Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Heilbronn: Mit einer sog. Dashcam aufgenommene Videoaufnahmen eines Unfalls sind nicht als Beweismittel verwertbarveröffentlicht am 23. Februar 2015
LG Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015, Az. I 3 S 19/14
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 22 S.1 KUG, § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSGDas LG Heilbronn hat entschieden, dass die mittels einer auf einem Pkw-Armaturenbrett installierten Videokamera (sog. Dashcam) angefertigten Videoaufnahmen nicht als Beweismittel für den Hergang eines bestimmten Unfalls verwendet werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Essen: Identifizierender Unfallbericht auf YouTube kann Persönlichkeitsrechte verletzenveröffentlicht am 18. September 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2014, Az. 4 O 157/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 S. 1 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Essen hat entschieden, dass ein Unfallvideo auf YouTube, welches die Identifikation eines Unfallopfers zulässt, die Persönlichkeitsrechte dieses Opfers verletzt. Die Veröffentlichung wurde daher untersagt. Der bewusstlose Verletzte sowie sein Fahrzeug wurden deutlich dargestellt, so dass einem Bekannten des Opfers eine Identifikation problemlos möglich gewesen wäre. In diesem Fall überwiege der Ehrschutz des Verletzten, der in die Berichterstattung nicht einwilligen konnte. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Erfurt: Kein Direktanspruch gegen Versicherung des Unfallverursachers bei Beschädigung eines Notebooksveröffentlicht am 15. Juli 2013
LG Erfurt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 S 101/12
§ 7 Abs. 1 StVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVGDas LG Erfurt hat entschieden, dass ein bei einem Unfall beschädigtes Notebook jedenfalls nicht im Wege der direkten Inanspruchnahme der Versicherung des Unfallverursachers entschädigt wird. Versicherungsschutz bestehe lediglich für die Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führten (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Das Gericht hatte nicht die Frage zu beurteilen, ob der Unfallverursacher auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: AGB-Recht – Klausel einer Autovermietung, die bei einem Unfall den Versicherungsschutz versagt, wenn die Polizei nicht benachrichtigt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 10. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 24.10.2012, Az. XII ZR 40/11
§ 307 BGB, § 306 Abs. 2 BGB; § 28 Abs. 2, 3 VVG
Der BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Autovermietung „Bei jedem Unfall/Schaden … ist sofort die Polizei hinzuzuziehen … bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen zur Schadenaufklärung verliert der Mieter seinen Versicherungsschutz“, die zur Folge hat, dass der Mieter den kompletten Schaden bei Nichtalarmierung der Polizei selbst zahlen muss, den Mieter ungemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Der Mieter, der ein zusätzliches Entgelt für eine Haftungsreduzierung vereinbare, dürfe darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspreche, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Die „Bild“-Zeitung darf Passfotos von Verstorbenen abbilden / Keine Geldentschädigung für die Elternveröffentlicht am 29. April 2012
BGH, Urteil vom 20.03.2012, Az. VI ZR 123/11
Art. 1 Abs. 1 GG , Art. 2 Abs. 1 GG , Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB , § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass den Eltern einer jungen Frau, die bei einem Verkehrsunfall getötet worden ist, kein Schmerzensgeld zusteht, nachdem die „Bild“-Zeitung ein Passfoto der Frau gegen den Willen der Eltern veröffentlicht hat. Ein Anspruch auf Geldersatz wegen der Verletzung ihres eigenen Persönlichkeitsrechts stehe den Eltern nicht zu, auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts. Den Klägern stehe schließlich auch kein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr wegen Verwendung des Passfotos zu. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kerpen: Veröffentlichung eines Unfall-Videos verletzt nicht die Rechte des Unfallopfers, wenn dieses nicht erkannt werden kannveröffentlicht am 17. März 2011
AG Kerpen, Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10
§§ 823, 1004 BGB; 23 KUGDas AG Kerpen hat entschieden, dass keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn im Internet ein Unfallvideo ohne Einwilligung des Verunfallten veröffentlicht wird, sofern das Unfallopfer auf diesem Video nicht identifiziert werden kann. Für eine Identifikation reiche es nicht aus, wenn das Nummerschild des Verunglückten sichtbar ist. Damit könne lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht der Fahrer identifiziert werden. Auch sei der Zugriff auf entsprechende Datenbanken stark begrenzt. Weiterhin führte das Gericht aus, dass es sich bei „ungewöhnlichen“ Vorfällen (hier: Berichterstattung über Unfall eines Quads) wohl nicht vollständig verhindern lasse, dass gewisse Personenkreise auch bei einer Nichterkennbarkeit der beteiligten Personen die richtigen Rückschlüsse ziehen, um wen es sich gehandelt habe. Würde man fordern, dass jegliche Erkennbarkeit für einen ganz begrenzten Personenkreis ausgeschlossen sei, so wäre jegliche Berichterstattung zu originellen Vorfällen unmöglich. Zum Volltext der Entscheidung: