Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Bereits die rein tatsächliche Ablehnung unfrei zurückgesandter Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. August 2011
LG Bochum, Beschluss vom 06.05.2010, Az. I-12 O 80/10
§ 355 BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass ein Onlinehändler nicht erst dann wettbewerbswidrig handelt, wenn er in der Widerrufsbelehrung die Ausübung des Widerrufsrechtes an die Frankierung des Rücksendepaketes knüpft, sondern bereits dann, wenn der Internethändler die unfrei zurückgesandte Ware nicht annimmt. Diese Entscheidung wird nicht den Fall berühren, dass der Verbraucher auf Grund einer vertraglichen Kostenübernahme („40-EUR-Klausel“) zur Tragung der Rücksendekosten verpflichtet ist.
- OLG Hamburg: Die unfreie Rücksendung darf beim Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 27. November 2008
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2007, Az. 5 W 15/07
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 312 c Abs. 1, 312 d Abs. 1, 355, 356, 357 Abs. 2 BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVDas OLG Hamburg hat entschieden, dass Unternehmer die Annahme unfreier Pakete von Verbrauchern im Rahmen der Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts nicht verweigern dürfen. Eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wettbewerbswidrig, da sie dem Wortlaut des Gesetzes widerspricht. Danach hat der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Durch den Ausschluss der Annahme unfreier Pakete wird jedoch dem Verbraucher suggeriert, dass er in bei Ausübung seines Widerrufsrechts zunächst in Vorleistung treten müsse.
(mehr …) - LG Berlin: Garantieklauseln in AGB müssen Inhalt der Garantie wiedergeben / Zum Thema „Wirksamkeit von Gefälligkeitsabmahnungen“veröffentlicht am 10. Oktober 2008
LG Berlin, Urteil vom 01.04.2008, Az. 16 O 778/07
§ 174 BGB, § 12 UWGDas Landgericht Berlin hat in diesem Urteil über die Wirksamkeit bestimmter AGB-Klauseln, unter anderem einer Garantieklausel, einer Schriftformklausel und der Ablehnung unfreier Warenrücksendungen im Falle eines widerrufenen Vertragsverhältnisses zu entscheiden. Darüber hinaus hat das Landgericht ausführliche Feststellungen getroffen über die Frage, ob der Abmahnung eine Originalvollmacht beizuliegen hat und unter welchen Umständen eine Drittunterwerfung nach Gefälligkeitsabmahnung die Wiederholungsgefahr nicht wirksam ausräumt.
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