Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Mit Airbrush-Technik bemalte Urnen sind urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 23. Juni 2015
OLG Köln, Urteil vom 20.02.2015, Az. 6 U 131/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 23 S. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Urnen, welche mittels einer Airbrush-Mischtechnik mit Motiven versehen werden (z.B. Landschaft mit Hirsch), als Werke der angewandten Kunst dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Bei nachgeahmten Motiven, welche sich als unfreie Bearbeitungen darstellen, bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Ausstellung von urheberrechtsverletzender Ware auf einer Messe ist Verbreitungshandlungveröffentlicht am 6. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 43/11
§ 17 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 Abs. 1 und 3 UrhG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Ausstellung eines urheberrechtsverletzenden Produkts eines ausländischen Herstellers (hier: unfreie Bearbeitung eines Kinderhochstuhls) auf einer Messe im Inland eine Verbreitungshandlung darstellt, die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche des Verletzten begründet. Vorliegend war das Produkt in 3 aufeinander folgenden Jahren auf einer Messe präsentiert worden. Daraus sei die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen, zumal ein an die inländischen Verkehrskreise gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vorliege, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräußerung kein Urheberrecht verletze. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: (Erneut) Zur Frage, wann die Übernahme einer Buchrezension in sog. „Abstracts“ Urheberrechte verletzt / perlentaucher.deveröffentlicht am 3. November 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 01.11.2011, Az. 11 U 75/06 und Az. 11 U 76/06
§ 24 Abs. 1 UrhG, § 97 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Komprimierung von fremden Buchrezensionen in Form sog. „Abstracts“ urheberrechtswidrig ist, wenn diese mehr oder weniger „aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen“ werden, bestehen. Hierbei handele es sich um eine unzulässige „unfreie“ Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes, die ohne Einwilligung der Urheber nicht übernommen werden dürfe. Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verurteilung der Beklagten keine allgemeine Aussage darüber zulasse, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig sei. Jede Übernahme oder Verarbeitung müsse vielmehr im Einzelfall daraufhin überprüft werden, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes darstelle. Zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 01.11.2011: (mehr …)
- OLG Köln: Zum Urheberrechtsschutz eines Bierglasesveröffentlicht am 8. Mai 2010
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2009, Az. 6 U 115/09
§§ 2, 23, 24 UrhGDas OLG Köln hatte über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Weißbierglases zu entscheiden sowie über Anforderungen an eine Nachahmung desselben. Der Kläger hat ein spezielles Weißbierglas entworfen, dessen Fuß einen Fußball darstellt.