Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Tripp Trapp-Kinderstuhl ist markenrechtlich nicht geschütztveröffentlicht am 6. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. C-205/13
Art. 3 Abs. 1 lit. e EU-RL 89/104Der EuGH hat entschieden, dass Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind, und Formen, die einer Ware mit mehreren Eigenschaften in unterschiedlicher Weise jeweils einen wesentlichen Wert verleihen können, von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind. In der Folge hat der EuGH entschieden, dass für die Funktionalität des Tripp-Trapp-Kinderstuhls kein markenrechtlicher Schutz besteht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)