Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Das UDRP-Schiedsgerichtsverfahren hindert negative Feststellungsklage nichtveröffentlicht am 22. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 16.06.2009, Az. 33 O 45/08
§§ 4 k UDRP, 826 BGBDas LG Köln hat im Rahmen einer gegen den Anspruch auf Übertragung einer .com-Domain gerichteten negativen Feststellungsklage darauf hingewiesen, dass die Regeln der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (JavaScript-Link: UDRP) der Erhebung einer Klage nicht entgegegenstünde. Die Frage, ob diese Regeln im Verhältnis der Parteien als Vertrag zugunsten Dritter zu berücksichtigen seien, bedürfe nicht der Entscheidung. Denn die auch in diesem Fall vereinbarte Regelung in § 4 (k) UDRP lasse die alternative oder parallele Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausdrücklich zu. Gegenstand einer solchen gerichtlichen Überprüfung sei aber ausschließlich die Frage, ob die Registrierung oder Benutzung der streitgegenständlichen Domain gegen kennzeichenrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder deliktsrechtliche Bestimmungen des im Streitfall zur Anwendung kommenden nationalen Rechts verstoße. (mehr …)