Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Stuttgart: Verlosung von Eintrittskarten für eine große Sportveranstaltung ohne Zustimmung des Veranstalters ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 29. Oktober 2012
LG Stuttgart Urteil vom 04.05.2012, Az. 31 O 26/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 9b UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Auslobung von Eintrittskarten für eine große Sportveranstaltung anlässlich eines Gewinnspiels keine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, auch wenn dies ohne Zustimmung des Veranstalters geschieht. Damit entscheidet die hier befasste Kammer des Gerichts genau entgegen einer anderen Kammer, die einige Monate zuvor noch das Gegenteil feststellte (hier). Es liege weder eine Täuschung über die Gültigkeit der Eintrittskarten noch über eine angebliche Sponsorenstellung vor. Auch eine unlautere Rufausbeutung sei nicht feststellbar. Zum Volltext der Entscheidung:
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